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   OLG Koblenz, 18.12.2008 - 6 U 564/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,26673
OLG Koblenz, 18.12.2008 - 6 U 564/08 (https://dejure.org/2008,26673)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 18.12.2008 - 6 U 564/08 (https://dejure.org/2008,26673)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 18. Dezember 2008 - 6 U 564/08 (https://dejure.org/2008,26673)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • autokaufrecht.info

    Pauschale Vereinbarung über die Rückabwicklung eines Kfz-Kaufvertrags

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf vollständige Rückabwicklung des Vertrages aus einer zwischen Verkäufer und Käufer eines Neuwagens geschlossenen Rückabwicklungsvereinbarung wegen Mangelhaftigkeit des Fahrzeugs; Eindeutigkeit eines auf den Tachostand im Zeitpunkt der Rückgabe des Fahrzeugs ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • IWW (Kurzinformation)

    Autokauf - Rückabwicklungsangebot kommt Händler teuer zu stehen

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Vollständige Rückabwicklung eines Neuwagenkaufs

Besprechungen u.ä. (2)

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Autokauf - Einverständliche Rückabwicklung eines finanzierten Kaufs mit Streit über die Modalitäten

  • vogel.de (Entscheidungsbesprechung)

    Rückabwicklung eines finanzierten Kaufs - Offen Fragen behindern nicht generellen Vollzug

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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (6)

  • OLG Karlsruhe, 07.03.2003 - 14 U 154/01

    Neuwagenkauf: Nutzungsvergütung nach Wandlung

    Auszug aus OLG Koblenz, 18.12.2008 - 6 U 564/08
    Entgegen der in Rechtsprechung und Literatur teilweise vertretenen Meinung (z. B. OLG Karlsruhe, Urt . v. 07.03.2003 - 14 U 154/01, NJW 2003, 1950 [1951]; Reinking/Eggert, Der Autokauf, 9. Aufl ., Rn .

    Das Argument, durch einen so gefassten Urteilstenor würde einer Vollstreckungsgegenklage vorgebeugt (so OLG Karlsruhe, Urt . v. 07.03.2003 - 14 U 154/01, NJW 2003, 1950 [1951]), trifft nicht zu.

  • BGH, 18.12.1985 - IVb ZB 677/81

    Anschließung an unselbständiges Anschlußrechtsmittel

    Auszug aus OLG Koblenz, 18.12.2008 - 6 U 564/08
    Zwar hat das Gebot der Berücksichtigung zwingenden, von Amts wegen zu beachtenden Verfahrensrechts grundsätzlich keinen Vorrang vor dem Verschlechterungsverbot (vgl. BGH , NJW 1986, 1494 ff.).
  • BGH, 14.12.1998 - II ZR 330/97

    Bestimmtheit eines Zahlungsantrags; Verbindung der Schadensersatz- mit der

    Auszug aus OLG Koblenz, 18.12.2008 - 6 U 564/08
    Dies entspricht den sonstigen zahlreichen Fällen der Titulierung laufender Leistungen (Unterhalt, Renten, Mietzins usw.), die, auch wenn es so nicht in den Tenor aufgenommen wird, materiell-rechtlich unter dem Vorbehalt wesentlich gleichbleibender Verhältnisse stehen, und bei deren Änderung die Initiative zur Korrektur des Titels in der Regel durch Abänderungs- oder Vollstreckungsgegenklage nach §§ 323, 767 ZPO dem Vollstreckungsschuldner überlassen bleibt ( BGH , NJW 1999, 954).
  • BGH, 16.04.1997 - VIII ZR 239/96

    Vollstreckbarkeit eines Titels als Zulässigkeitsvoraussetzung einer

    Auszug aus OLG Koblenz, 18.12.2008 - 6 U 564/08
    Würde ein solches Urteil als Vollstreckungstitel zugelassen, so käme mangels hinreichender Bestimmtheit des abzuziehenden künftig anfallenden Betrags allenfalls eine Vollstreckung wegen der bezifferten Forderung, also ohne den Abzug in Betracht; der Schuldner wäre hinsichtlich der ihm zustehenden weiteren Nutzungsentschädigung darauf angewiesen, diese im Wege der Vollstreckungsgegenklage geltend zu machen (vgl. zu Ermäßigungsklauseln in einer vollstreckbaren Urkunde: BGH , NJW 1997, 2887 [2888]; Musielak/Lackmann, a. a. O ., § 704 Rn . 7).
  • BGH, 15.12.1994 - IX ZR 255/93

    Hinreichende Bestimmtheit eines Zahlungsanspruchs aus einer vollstreckbaren

    Auszug aus OLG Koblenz, 18.12.2008 - 6 U 564/08
    Dies ist der Fall, wenn die Berechnung mithilfe "offenkundiger" - zum Beispiel aus dem Bundesgesetzblatt oder dem Grundbuch ersichtlicher - Umstände möglich ist ( BGH , NJW 1995, 1162).
  • BGH, 06.03.1996 - VIII ZR 212/94

    Bestimmtheit einer vollstreckbaren Urkunde; Umfang der Bindungswirkung des

    Auszug aus OLG Koblenz, 18.12.2008 - 6 U 564/08
    Voraussetzung hierfür ist, dass diese materiell-rechtlichen Regelungen nicht Gegenstand der Unterwerfungserklärung sind ( BGH , NJW 1996, 2165 [2166]).
  • OLG Hamm, 05.08.2010 - 28 U 22/10

    Umfang der Verzinsung des Kaufpreises bei Rückabwicklung eines Kaufvertrages über

    Einer Verurteilung der Verkäuferin für die Zukunft kann zwar entgegenstehen, dass auch der Käufer noch Nutzungen in Gestalt von Gebrauchsvorteilen zieht (OLG Koblenz, Urteil vom 18. Dezember 2008 - 6 U 564/08, BeckRS 2009, 06222, unter II 4).
  • OLG Braunschweig, 23.07.2015 - 9 U 2/15

    Lange Standzeit zwischen Herstellung und Erstzulassung als Sachmangel eines

    Tritt der Verbraucher bei einem derartigen Geschäft aufgrund der Mangelhaftigkeit der Kaufsache vom Kaufvertrag zurück, so kann er von dem Verkäufer die gesamte Darlehensvaluta heraus verlangen (OLG Köln, Urteil v. 25.03.2014 - 3 U 185/13; OLG Koblenz, Urteil v. 18.12.2008 - 6 U 564/08; Habersack , in: MüKo-BGB, 6. Aufl. 2012, § 359, Rn. 71; Grüneberg , in: Palandt, BGB, 74. Aufl. 2015, § 359, Rn. 8).
  • LG Koblenz, 30.06.2017 - 15 O 205/16

    Dieselskandal - Kaufvertragsanfechtung wegen arglistiger Täuschung

    Dabei sind die Kläger nicht darauf beschränkt nur jenen Teil des Kaufpreises zurückzuverlangen, der den von ihnen bereits an die finanzierende Bank gezahlten Raten entspricht, sondern können den gesamten Kaufpreis zurückverlangen (OLG Koblenz, Urteil vom 18. Dezember 2008 - 6 U 564/08 -, Rn. 42, juris; LG Hagen (Westfalen), Urteil vom 26. August 2015 - 2 O 149/14 -, Rn. 26, juris).

    Insoweit obliegt es der Klägerin die Eigentumsverschaffung zu ermöglichen (OLG Koblenz, Urteil vom 18. Dezember 2008 - 6 U 564/08 -, Rn. 69, juris).

  • LG Hagen, 26.08.2015 - 2 O 149/14

    Kraftfahrzeugkauf; Mängelbeseitigung; Mangeleinheit; Erheblichkeit der

    Diese Bestimmungen gelten daher nur für den Fall des Widerrufs eines Vertrages nach § 355 BGB und sind auf den gesetzlichen Rücktritt nicht übertragbar (OLG Koblenz, Urteil vom 18.12.2008 - 6 U 564/08).
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